Hinweise/ Formulare/ Erläuterungen

Zugelassen für Prüfungen werden Hunde mit JGHV Papieren oder Registerpapieren.

 

Alle Ergebnisse werden in der Ahnentafel eingetragen!
 

WICHTIG!

Nennschluss für alle o.a. Prüfungen ist jeweils 20 Tage vor Prüfungstermin. 


Der Nennung ist immer eine vollständige Kopie der Ahnentafel oder der Registrierbescheinigung des zu prüfenden Hundes beizufügen. Weiterhin das vollständig ausgefülltes Meldeformular und Zeugnisse vorheriger abgelegter Prüfungen sowie der Grünen Karte wenn vorhanden (wenn möglich alles per Mail) Die Prüfungsgebühr wird mit der Einladung versendet. Darauf ist der Einzahlungsschluss vermerkt.


Sollte das Nenngeld bis dahin nicht auf dem Vereinskonto:
 

Lausitzer JGV e.V.
IBAN: DE44 1806 2678 0003 10 73 88
BIC: GENODEF1FWA
bei VR Bank Lausitz e.G.
eingegangen sein, so wird am Prüfungstag 
eine Aufwandsentschädigung von 10,00€ erhoben!


Downloads:

Achtung!
die Anmeldungen müssen z.Z. wie folgt erfolgen:
  • Meldeformular Brauchbarkeit runterladen und ausfüllen

  • Ahnetafel/ Registerpapieren, eventuelle vorherigen Prüfungszeugnisse, grüne Karte wenn vorhanden und das ausgefüllte Meldeformular einscannen und per Mail an den jeweiligen Prüfungsleiter senden - es geht auch per Post :-)

  • bitte vorab Kontakt mit dem Prüfungsleiter suchen
     


Bitte beachten!

Damit ist noch keine verbindliche Anmeldung erfolgt. 

 

Hunde OHNE Ahnentafel benötigen einen Prüfungspass!


Datenschutz

Auch wir müssen uns dem neuen Datenschutzgesetz beugen. 
Bei jeder Prüfung wird nun eine Liste zur Unterschrift ausgegeben in dem jeder Teilnehmer seine Zustimmung oder auch Ablehnung zu Bilder erteilen kann.
Wir hoffen aber trotzdem weiterhin Bilder der jeweiligen Prüfungen einstellen zu können.

Welche Fachgruppenkobinationen führen zur Brauchbarkeit

Der  Lausitzer JGV führt Verbandsprüfungen des JGHV und Brauchbarkeitsprüfungen der Länder Brandenburg und Sachsen durch.


Auszug aus der JagdHBV (Brauchbarkeitsprüfungsordnung Brandenburg):

Ein Jagdgebrauchshund gilt als brauchbar für die

  • 1.Such-, Drück- und Treibjagd auf Niederwild (ohne Rehwild) und Raubwild, wenn er in den Fachgruppen Gehorsam (A),
    Bringen (B) und Wasserarbeit (C).

  • 2.Nachsuche auf Schalenwild, wenn er in den Fachgruppen Gehorsam (A) und Schweiß (D).

  • 3.Drück- und Treibjagd auf Schalenwild und Raubwild, wenn er in den Fachgruppen Gehorsam (A) und Stöbern (E) oder
    Gehorsam und Verhalten am Schwarzwild.

  • 4.Baujagd, wenn er in den Fachgruppen Gehorsam (A) und Bauarbeit (F) ausreichende Leistungen erbracht hat. "Wurde von 
    einem Jagdgebrauchshund bereits eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden, ist bei einer weiteren Brauchbarkeitsprüfung  
    die Fachgruppe Gehorsam (A) nicht mehr zu prüfen." In der Fachgruppe "A" (Gehorsam) ist die Prüfung des Faches  
    "Ablegen"ist bis auf weiteres ausgesetzt.